Corona- und Energiesparmaßnahmen ab 1. Oktober
Veröffentlicht am 29. September 2022Nach dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, das bis zum 7. April 2023 gelten wird, gibt es für die Grundschulen keine Neuerungen. Eine Maskenpflicht kann für die Klassen 1-4 nicht ausgesprochen werden.
Das Handlungskonzept setzt weiterhin auf die folgenden Maßnahmen:
- Das Tragen von Masken in den Innenräumen der Schule wird empfohlen.
- Am ersten Schultag können die Kinder sich freiwillig in der Schule testen.
- Antigen-Schnelltests werden von der Schule für zu Hause ausgegeben.
- Wenn ihr Kind Symptome zeigt oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte es zu Hause einen Test durchführen, bevor es den Unterricht besucht.
- Haben Sie vor Schulbeginn Ihr Kind getestet, weil es Symptome hat, der Test aber negativ ausfiel, informieren Sie uns darüber.
- Wenn ein Kind während der Unterrichtszeit oder in der OGS Krankheitssymptome zeigt, kann ein Test in der Schule durchgeführt werden.
- Ist ein Schnelltest positiv, besteht die Verpflichtung, einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Die angespannte Lage auf dem Energiemarkt zwingt auch öffentliche Einrichtungen, also auch die Schulen, verantwortungsvoll mit unseren Energiereserven umzugehen. So ist vorgesehen, Klassenräume auf 20 Grad zu heizen und die Flure unbeheizt zu lassen. Eine große Veränderung ist das für uns nicht, da wir die vergangenen Winter bereits in gut durchlüfteten Räumen mit warmer Kleidung saßen.
Das Schreiben des Ministeriums an Sie als Eltern finden Sie unter dem folgenden Link: