Testnachweis

Veröffentlicht am 22. August 2021

In Nordrhein-Westfalen werden Schülerausweise als Testnachweise anerkannt. Da Schülerinnen und Schüler sich zweimal pro Woche testen müssen, entfallen weitere Testnachweise in vielen Bereichen.

Für Grundschulkinder ist noch nicht einmal ein Schülerausweis notwendig, da bei ihnen wegen des Alters davon ausgegangen werden kann, dass sie zur Schule gehen. Also benötigen sie auch für die Teilnahme am Training in Sportvereinen oder für die Musikschule keine Testbescheinigung mehr.